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Mehrere Einwahlen bei einem DSL-Anschluss
- Dienstag, 4. Dezember 2012 @ 22:47 CET
- Beitrag von: Pilot
- Angezeigt 1.304

Und die können durchaus auch zur gleichen Zugangskennung gehören, was die Provider zwar merken, aber technisch nicht unterbinden.
Sie schreiben nur Briefe, verweisen auf AGB nach denen Mehrfacheinwahl verboten sei und schreiben später dann für die jeweils zweite Einwahl eine Rechnung mit einem Minutenpreis, auch wenn die Einwahlen vom gleichen technischen Anschluss erfolgen.
Ob und inwieweit das "fair" dem Kunden gegenüber ist, mag jeder selbst beurteilen.
Ich jedenfalls habe da mal wieder was gelernt, was der Techniker beim Provider aber auch nicht glauben mochte.
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