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Schilderwald und Buergerrechte
- Mittwoch, 21. Mai 2014 @ 11:00 CEST
- Beitrag von: Pilot
- Angezeigt 1.538

Wie manch einer weiss, bin ich ja kürzlich umgezogen und fahre nun von einem anderen Bahnhof als bisher mit dem Zug ab. An selbigem gibt es einige Parkplätze und als ich einmal etwas spät dran war, stellte ich mein Fahrzeug auf einer Parkfläche ab, die etwas seltsam gekennzeichnet war. Zeichen 314 und dazu ein Zusatzzeichen aus der Gruppe der "frei"-Zeichen.
Wer sich in der STVO nicht so genau auskennt, dem sei gesagt dass die "Frei"-Zeichen etwas erlauben, obwohl es dort im Grunde oder durch das weiter oben montierte Zeichen verboten sei.
Zeichen 314 erlaubt aber das Parken für jedermann, somit ist das "Frei"-Zeichen schlicht überflüssig.
Nun ja, mir flatterte jedenfalls ein Anhörungsbogen in Bezug auf eine Ordnungswidrigkeit ins Haus. Meine Ausführungen, was denn der Gesetzgeber dieser Schilderkombination als Bedeutung beimisst, waren in diesem Zusammenhang ohne Wirkung, die Behörde blieb bei der Verwarnung.
Das Verfahren selbst ist abgeschlossen, teilte man mir inzwischen mit.
Und gestern wurde die Schilderkombination dort verhüllt. Könnte natürlich etwas damit zu tun haben, dass ich in dieser Sache nicht locker lasse und fleissig Briefe geschrieben habe.
Meiner Meinung nach kann es nicht sein, dass eine Behörde gegen das Gesetz handelt und dabei der Bürger aufgrund des hohen Prozesskostenrisikos auf der Strecke bleibt. Die Rechtsschutzversicherungen haben bestimmte Vergehen meist ausgeschlossen, damit sind Parkverstöße - auch wenn sie ungerechtfertig geahndet werden - nicht versichert.
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